Menü Schließen

Atemschutzausrüstung

Eine der Hauptaufgaben der Feuerwehr ist die Bekämpfung von Bränden. Im Folgenden wird Ihnen unsere Atemschutzausrüstung vorgestellt:

Die Brandbekämpfung an sich darf von jedem Feuerwehrmitglied ausgeführt werden. Allerdings ist bei den meisten Einsätzen ein Atemschutzgerät notwendig, um die eigene Gesundheit nicht zu gefährden. Durch die Feuerwehr Dienstvorschrift 7 dürfen Atemschutzgeräte aber nur von ausgebildeten Atemschutzgeräteträgern (AGT) benutzt werden.

Neben dem Atemschutzgeräteträger-Lehrgang muss der Truppmann 1-Lehrgang, sowie der Sprechfunker-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen werden. Zusätzlich muss eine ärztlich bescheinigte körperliche Eignung (G26.3) überprüft werden. Diese Eignung muss alle 3 Jahre erneuert werden, bzw. ab dem 51. Lebensjahr sogar jährlich.

Außerdem müssen alle AGT mindestens einmal im Jahr eine theoretische Atemschutzunterweisung erhalten, eine Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage absolvieren und eine Einsatzübung bzw. einen Einsatz unter Atemschutz ableisten.

Durch diese Voraussetzungen wird gewährleistet, dass sich unsere Geräteträger mit ihrer Ausrüstung auskennen und der körperliche Belastung in einem Einsatz gewachsen sind.

Um möglichst schnell den vorhandenen Brand zu löschen, können sich die Atemschutzgeräteträger bereits während der Fahrt zum Einsatz ausrüsten. Hierzu befinden sich zwei Atemschutzgeräte an den Sitzen unseres Löschgruppenfahrzeugs und Tanklöschfahrzeugs.

Die Schutzausrüstung eines Atemschutzgeräteträgers

Pro Person

  • Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
  • Feuerwehrüberjacke
  • Feuerwehrüberhose
  • Feuerwehrstiefel
  • Atemschutztaugliche Handschuhe
  • Flammschutzhaube
  • Totmannmelder
  • Feuerwehrgurt mit Beil
  • Knickkopflampe oder Handlampe
  • Leinenbeutel
  • Atemschutzholster

Pro Trupp

  • 1x Handfunkgerät
  • 1x Feuerwehraxt o. Halligan-Tool mit Spaltaxt
  • Schläuche und Strahlrohr

Zusätzliche Ausrüstung (je nach Einsatz)

  • Wärmebildkamera
  • Fluchthaube (zur Rettung von Personen durch verrauchte Bereiche)
  • Gasmessgerät
  • Atemschutznotfalltasche

Um den Einsatz der AGT zu Überwachen wird bei jedem Einsatz eine Atemschutzüberwachung (ASÜ) gestellt. Dort muss sich jeder Atemschutzgeräteträger „anmelden“. Es werden der jeweilige Name, die Uhrzeit und den Anfangsdruck der Atemluftflasche eingetragen. Zusätzlich werden in regelmäßigen Abständen der Druck der Flaschen und der Aufenthaltsort des Trupps, per Funk, abgefragt.